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Mitgliederwerbung

Hoher Standard, gute Ergebnisse

Der ASB setzt für die Mitgliederwerbung in Zusammenarbeit mit dem ASB-Bundesverband Werbegruppen ein. Diese Werbeform ist ebenso ein Garant für den Erfolg wie andere Formen, etwa die Standwerbung.

Die vom ASB eingesetzten Werbegruppen sammeln keine Spenden, sondern versuchen Bürgerinnen und Bürger für die Unterstützung der ASB-Arbeit durch eine Mitgliedschaft zu gewinnen. Jede Werbeaktion ist genehmigungspflichtig. Für Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier die Genehmigungsbehörde für Mitgliederwerbeaktionen von karitativen Vereinen und Hilfsorganisationen wie den Arbeiter-Samariter-Bund. Für den Erhalt dieser Genehmigung sind umfangreiche Anforderungen zu erfüllen, was der ASB regelmäßig leistet.
Ebenso wichtig ist ihm die Einhaltung der Qualitätskriterien und des Verhaltenskodexes, den der ASB zusammen mit anderen Wohnfahrtsverbänden aufgestellt hat. Dabei achtet der ASB Rheinland-Pfalz besonders darauf, dass jeder einzelne Mitarbeiter möglichst viele Informationen zur Arbeit des ASB vor Ort bekommt. Die Gruppen werden außerdem durch den regionalen Werbebeauftragten des ASB geschult. Vor jeder ASB-Werbeaktion informiert der ASB Rheinland-Pfalz die Bevölkerung über die Medien. Außerdem erhalten Behörden und Polizei entsprechende Benachrichtigungen. Bei den Werbegruppen, die im Auftrag des ASB Rheinland-Pfalz unterwegs sind, muss jeder Mitarbeiter einen Werbebeauftragtenausweis und eine Werbevollmacht mit aktueller Gültigkeit mit sich tragen und vorweisen.
Dieses Engagement für die Qualität lohnt sich: Der ASB Rheinland-Pfalz kann seit Jahren ein stetes Anwachsen seiner Mitgliederzahl verzeichnen. Ende 2018 waren über 70.000 Menschen Mitglieder im Landesverband.